Das ist wohl eine der größten Änderungen bei der Förderung energetischer Sanierungen seit Einführung der BEG.
Was sich aktuell abzeichnet, ist nicht nur inhaltlich relevant. Es zeigt auch eine neue Qualität im Vorgehen: Die Art und Weise, wie diese Änderungen kommuniziert und umgesetzt wurden, ist aus unserer Sicht in ihrer Intransparenz und ruckartigen Umsetzung kaum noch zu überbieten.
Über Nacht wurden quasi Fakten geschaffen.
Die neuen Förderbedingungen sollen ab dem 21.07.2026 gelten. Das Problem: Bereits ab 09.07.26 konnten während der technischen Umstellung keine neuen Technischen Projektbeschreibungen, kurz TPB, beim BAFA beziehungsweise keine neuen Bestätigungen zum Antrag, kurz BzA, bei der KfW erstellt werden.
Bei früheren Förderänderungen gab es häufig wenigstens noch eine sehr kurze Übergangsphase, in der antragsreife Projekte noch schnell vorbereitet oder eingereicht werden konnten. Diesmal war es anders: Die Information kam kurzfristig, die Portale wurden beziehungsweise waren in der Umstellung, und viele Energieeffizienz-Experten, Handwerker und Gebäudeeigentümer hatten faktisch keine realistische Chance mehr, auf die neuen Rahmenbedingungen zu reagieren.
Die erste Information haben viele Energieeffizienz-Experten - so auch wir - erst über den Sonder-Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste / dena am 09.07.2026 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Ereignisse bereits überschlagen.
Auch der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e. V (GIH) hat kurzfristig reagiert und am 10.07.2026 ein Webinar für seine Mitglieder durchgeführt, um die neuen Informationen einzuordnen. Nach Interpretation des GIH hängen die Einschnitte mit geplanten Haushaltskürzungen zusammen; gleichzeitig war die Portalsituation unklar und antragsfähige Verfahren sollten kurzfristig geprüft werden.
Wichtig ist aber: Noch liegen nicht alle Informationen abschließend vor.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf den aktuell verfügbaren Informationen von BAFA, KfW, BMWE, Energieeffizienz-Expertenliste / dena sowie auf fachlichen Einordnungen aus kurzfristigen Informationsveranstaltungen. Eine abschließende Bewertung ist erst möglich, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien veröffentlicht sind.
Trotzdem halten wir es für wichtig, frühzeitig zu informieren. Denn die Änderungen sind so einschneidend, dass sie bereits jetzt in Beratungen, laufende Angebote und Sanierungsplanungen einbezogen werden sollten. Förderbeträge können sich deutlich verändern. Bei manchen Projekten kann das dazu führen, dass Kunden ihre Entscheidung neu bewerten oder Maßnahmen anders priorisieren.
Unser Ziel ist eine belastbare erste Einordnung, damit Dachunternehmen in Kundengesprächen und bei laufenden Projekten vorbereitet sind.
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Jetzt per WhatsApp kontaktieren1. Was ändert sich bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle?
Es gibt Änderungen bei Einzelmaßnahmen ohne iSFP und bei Einzelmaßnahmen mit iSFP.
Analog zur Heizungsförderung wird nun auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eine Staffelung der maximal förderfähigen Investitionssumme nach der Anzahl der Wohneinheiten eingeführt.
Das betrifft zum Beispiel:
- Dachsanierungen
- Dämmmaßnahmen
- Fenstertausch
- Fassadensanierungen
Künftig soll gelten:
| Wohneinheit | Maximal förderfähige Ausgaben ohne iSFP |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | jeweils 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | jeweils 8.000 € |
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Das ist neu. Bisher lag die maximale förderfähige Investitionssumme grundsätzlich bei 30.000 € pro Wohneinheit ohne iSFP beziehungsweise 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP.
2. Beispiele ohne iSFP
Einfamilienhaus ohne iSFP
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Maximal förderfähige Ausgaben | 30.000 € |
| Fördersatz | 15 % |
| Maximale Förderung | 4.500 € |
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Zweifamilienhaus ohne iSFP
| Position | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 30.000 € |
| 2. WE | 30.000 € | 15.000 € |
| Gesamt förderfähig | 60.000 € | 45.000 € |
| 15 % Förderung | 9.000 € | 6.750 € |
| Differenz | - | 2.250 € weniger Förderung |
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Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten ohne iSFP
| Position | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 30.000 € |
| 2.-6. WE | 5 × 30.000 € = 150.000 € | 5 × 15.000 € = 75.000 € |
| Gesamt förderfähig | 180.000 € | 105.000 € |
| 15 % Förderung | 27.000 € | 15.750 € |
| Differenz | - | 11.250 € weniger Förderung |
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Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten ohne iSFP
| Position | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 30.000 € |
| 2.-6. WE | 5 × 30.000 € = 150.000 € | 5 × 15.000 € = 75.000 € |
| 7.-10. WE | 4 × 30.000 € = 120.000 € | 4 × 8.000 € = 32.000 € |
| Gesamt förderfähig | 300.000 € | 137.000 € |
| 15 % Förderung | 45.000 € | 20.550 € |
| Differenz | - | 24.450 € weniger Förderung |
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3. Warum der iSFP trotzdem wichtig bleibt
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, wird im Rahmen einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude erstellt.
Nach unserer Einschätzung bleibt die Förderung für die Energieberatung und die Erstellung des iSFP zunächst unverändert bestehen. Das ist wichtig, denn der iSFP bleibt trotz der Änderungen ein zentrales Instrument für Beratung, Planung und Förderstrategie. Er zeigt dem Gebäudeeigentümer, mit welchen aufeinander abgestimmten Maßnahmen das Gebäude energetisch verbessert werden kann. Der iSFP ist damit nicht nur ein Förderinstrument, sondern auch eine Art Energiegutachten mit Umsetzungshilfe.
Der Eigentümer lernt sein Gebäude energetisch besser zu verstehen. Er bekommt eine strukturierte Einschätzung, wo energetische Schwachstellen liegen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge eine Sanierung umgesetzt werden kann.
Auch für Handwerker und Dachunternehmen ist der iSFP ein hilfreiches Instrument. Gerade bei Bestandsgebäuden fehlen häufig Pläne, Dokumentationen, Bauteilaufbauten, energetische Kennwerte oder belastbare Informationen zum Zustand des Gebäudes. Ein guter iSFP liefert bereits viele Zahlen, Daten und Fakten, die für Beratung, Angebotserstellung und Abstimmung mit dem Energieeffizienz-Experten hilfreich sein können.
Wichtig ist: Eine Maßnahme muss im iSFP enthalten sein, damit sie den iSFP-Bonus auslösen kann. Das war auch bisher schon so.
Wenn im iSFP zum Beispiel die Dachsanierung als Maßnahme vorgesehen ist, kann diese Dachsanierung grundsätzlich iSFP-relevant sein. Ist das Dach im iSFP nicht enthalten, gibt es für diese Maßnahme keinen iSFP-Bonus.
Nach Interpretation des GIH soll die Verdopplung der förderfähigen Kosten durch den iSFP erhalten bleiben. Gleichzeitig ist die genaue Definition der künftig geforderten „signifikanten“ Einzelmaßnahmen noch offen.
4. Einfamilienhaus mit iSFP
Beim Einfamilienhaus ist die Sachlage relativ klar.
Die Grundförderung bleibt bei maximal 30.000 € förderfähigen Ausgaben. Durch den iSFP erhöht sich die maximal förderfähige Investitionssumme auf 60.000 €.
Neu ist aber: Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % wird nur noch auf den Betrag gewährt, der 30.000 € übersteigt.
Beispiel: energetische Dachsanierung für 60.000 €
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Förderfähige Ausgaben | 60.000 € |
| 15 % Grundförderung von 60.000 € | 9.000 € |
| 5 % iSFP-Bonus auf 30.000 € | 1.500 € |
| Gesamtförderung neu | 10.500 € |
| Bisher: 20 % von 60.000 € | 12.000 € |
| Differenz | 1.500 € weniger Förderung |
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Beispiel: energetische Dachsanierung für 50.000 €
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Förderfähige Ausgaben | 50.000 € |
| 15 % Grundförderung von 50.000 € | 7.500 € |
| 5 % iSFP-Bonus auf 20.000 € | 1.000 € |
| Gesamtförderung neu | 8.500 € (vorher 10.000 €) |
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5. Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten
Bei Mehrfamilienhäusern sind die Auswirkungen deutlich größer.
Ohne iSFP
| Rechenschritt | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Gesamt förderfähige Investitionssumme | 180.000 € | 105.000 € |
| 15 % Förderung | 27.000 € | 15.750 € |
| Differenz | - | 11.250 € weniger Förderung |
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Mit iSFP
Wir interpretieren die derzeit vorliegenden Informationen so: Für die erste Wohneinheit bleibt die Grundinvestition bei 30.000 €. Durch den iSFP wird dieser Betrag verdoppelt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit beträgt die neue Grundinvestition 15.000 € pro Wohneinheit. Auch diese Beträge werden durch den iSFP verdoppelt.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| 1. WE: 30.000 € + 30.000 € | 60.000 € |
| 2.-6. WE: 5 × 30.000 € | 150.000 € |
| Gesamt förderfähige Investitionssumme | 210.000 € |
| 15 % Grundförderung von 210.000 € | 31.500 € |
| 5 % iSFP-Bonus auf 180.000 € | 9.000 € |
| Gesamtförderung neu | 40.500 € |
| Bisher: 6 × 60.000 € = 360.000 €, davon 20 % | 72.000 € |
| Differenz | 31.500 € weniger Förderung |
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6. Vergleich: Gebäude mit zehn Wohneinheiten
Vor der Änderung lag die maximale förderfähige Investitionssumme bei einem Gebäude mit zehn Wohneinheiten bei:
| Bisherige Systematik | Förderfähige Investitionssumme | Maximale Förderung |
|---|---|---|
| ohne iSFP | 10 × 30.000 € = 300.000 € | 15 % = 45.000 € |
| mit iSFP | 10 × 60.000 € = 600.000 € | 20 % = 120.000 € |
Tabelle auf dem Smartphone seitlich verschieben.
Nach der neuen Staffelung ergibt sich für zehn Wohneinheiten folgende maximale förderfähige Investitionssumme:
| Neue Staffelung ohne iSFP | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. WE | 1 × 30.000 € | 30.000 € |
| 2.-6. WE | 5 × 15.000 € | 75.000 € |
| 7.-10. WE | 4 × 8.000 € | 32.000 € |
| Gesamt ohne iSFP | 137.000 € |
Tabelle auf dem Smartphone seitlich verschieben.
Wenn diese Beträge durch den iSFP verdoppelt werden, ergibt sich eine maximale förderfähige Investitionssumme von 274.000 €.
| Vergleich mit iSFP | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Maximal förderfähige Investitionssumme | 600.000 € | 274.000 € |
| Förderberechnung | 20 % von 600.000 € | 15 % von 274.000 € + 5 % von 244.000 € |
| Maximale Förderung | 120.000 € | 53.300 € |
| Differenz | - | 66.700 € weniger Förderung |
Tabelle auf dem Smartphone seitlich verschieben.
Hier wird deutlich: Es geht nicht nur um eine andere Rechenlogik. Bei größeren Mehrfamilienhäusern verändert sich die Förderwirkung massiv.
Auch nach Information des GIH wurde die Änderung bei Mehrfamilienhäusern als besonders harter Einschnitt bewertet. Dort wurde ein 10-Parteienhaus mit bisher 600.000 € förderfähigen Kosten und 120.000 € Zuschuss diskutiert; künftig wurden dort nur noch knapp 55.000 € Zuschuss eingeordnet.
7. Der kritische Punkt: Was ist eine „signifikante Maßnahme“?
An dieser Stelle müssen wir ausdrücklich vorsichtig bleiben.
Noch nicht abschließend geklärt ist, was künftig als signifikante Einzelmaßnahme gilt.
Nach Informationen aus der GIH-Einordnung könnte der iSFP-Bonus künftig an mindestens zwei signifikante Einzelmaßnahmen geknüpft werden. Gleichzeitig ist die Definition von „signifikant“ noch offen.
Nach unserem Verständnis soll damit vor allem verhindert werden, dass der iSFP-Bonus durch sehr kleine Zusatzmaßnahmen ausgelöst wird, zum Beispiel durch eine unbedeutende Kleinmaßnahme neben einer ohnehin geplanten Sanierung.
Ob eine einzelne große Hüllenmaßnahme, etwa eine umfangreiche Dachsanierung oberhalb von 30.000 €, ausreicht oder ob tatsächlich zwei signifikante Einzelmaßnahmen erforderlich sein werden, ist noch nicht abschließend sicher. Das ist einer der Punkte, die in der endgültigen Förderrichtlinie dringend geklärt werden müssen.
8. Ausblick: WPB-Bonus für besonders schlechte Gebäude
Ein interessanter Punkt ist der geplante WPB-Bonus.
WPB steht für Worst-Performing-Building. Gemeint sind Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand.
Den WPB-Bonus gibt es nicht völlig neu. Bislang spielte er vor allem bei der systemischen Sanierung zum Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude eine Rolle.
Neu ist nun: Der WPB-Bonus soll künftig auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt werden.
Das kann für Dachunternehmen interessant werden, denn Maßnahmen an der Gebäudehülle sind zum Beispiel:
- Dachsanierungen
- Dämmmaßnahmen
- Fassadensanierungen
- Fenstertausch
Nach den derzeit verfügbaren Informationen soll der WPB-Bonus ab 2027 greifen. Genannt wird ein zusätzlicher Bonus von 5 % für Hüllenmaßnahmen bei besonders ineffizienten Gebäuden. Reine Fenstertauschmaßnahmen sollen nach den aktuellen Hinweisen offenbar nicht darunterfallen.
Wichtig ist: Der WPB-Status wird nachgewiesen werden müssen. Nach der bisherigen WPB-Systematik erfolgt dieser Nachweis zum Beispiel über einen gültigen Energieausweis oder über das Baujahr in Verbindung mit dem energetischen Sanierungszustand. Für den neuen WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen ist die genaue Nachweisführung aber noch nicht abschließend geklärt. Deshalb sprechen wir hier bewusst allgemein vom energetischen Zustand der Gebäudehülle.
Für Dachunternehmen kann das ein wichtiger Lichtblick sein.
Denn viele ältere Bestandsgebäude, mit denen wir regelmäßig zu tun haben, sind energetisch in einem schlechten Zustand. Alte oder schlecht gedämmte Dächer, unsanierte Bauteile der Gebäudehülle und hohe Energieverbräuche sind in der Praxis keine Ausnahme.
Damit könnte der WPB-Bonus zumindest ein kleiner Wermutstropfen sein: Während die Förderung an anderer Stelle deutlich eingeschränkt wird, könnten besonders schlechte Bestandsgebäude bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ab 2027 wieder gezielter unterstützt werden.
Für die Beratung heißt das: Bei älteren Gebäuden sollte künftig noch genauer geprüft werden, ob ein WPB-Status vorliegen könnte. Das kann Einfluss auf die Förderstrategie, die Reihenfolge der Maßnahmen und die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung haben.
9. Steuerbonus nach § 35c EStG
Nach aktuellen Informationen soll der Steuerbonus nach § 35c EStG zunächst unberührt bleiben.
Dieser Steuerbonus war ohnehin auf zehn Jahre angelegt, beginnend ab 2020 und damit grundsätzlich bis 2030.
Er ist allerdings nur ein kleiner Lichtblick, weil er nicht für alle Fälle geeignet ist.
Der Steuerbonus gilt insbesondere für selbstgenutzte Wohngebäude und ist damit vor allem für Privatkunden relevant. Voraussetzung ist natürlich, dass der Eigentümer überhaupt eine entsprechend hohe Steuerlast hat.
Die steuerliche Förderung beträgt insgesamt 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre:
- 1. Jahr: 7 %
- 2. Jahr: 7 %
- 3. Jahr: 6 %
Die maximale Investitionssumme liegt bei 200.000 €. Damit ergibt sich maximal ein Steuerbonus von 200.000 € × 20 % = 40.000 €.
Wichtig ist: Die steuerliche Förderung kann nicht zusätzlich zur BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme genutzt werden. Sie ist eine Alternative, keine Ergänzung.
10. Ärger ist verständlich - Orientierung ist jetzt wichtiger
Natürlich kann man sich über diese Vorgehensweise ärgern. Das machen wir auch.
Emotionen sind in dieser Situation nachvollziehbar und vielleicht sogar notwendig, um erst einmal Dampf aus dem Kessel zu lassen. Die kurzfristige Kommunikation, die unklare Auslegung einzelner Punkte und die fehlende Planungssicherheit treffen nicht nur Gebäudeeigentümer, sondern auch Energieeffizienz-Experten und Handwerksbetriebe.
Trotzdem zeigt genau diese Situation, wie wichtig eine gute fachliche Begleitung ist.
Die Förderlogik war schon bisher komplex. Nun wird sie voraussichtlich noch komplizierter. Mit Effizienz hat das nichts mehr zu tun!
Für uns bedeutet das: Kunden brauchen jetzt nicht nur ein Angebot für eine Dachsanierung. Sie brauchen einen gut ausgebildeten Dachunternehmer, der die Zusammenhänge versteht, die richtigen Fragen stellt und gemeinsam mit Energieeffizienz-Experten eine sinnvolle Lösung entwickelt.
Gute Unternehmer helfen ihren Kunden dabei, möglichst viele Probleme zu lösen.
Und genau dazu gehört heute auch, Förderlogik, Wirtschaftlichkeit, Sanierungsfahrplan und technische Umsetzung zusammenzudenken.
Das ist anstrengend. Aber es ist auch eine Chance für Betriebe, die ihre Kunden ernsthaft beraten und nicht nur ein Gewerk verkaufen.
11. Unser Fazit
Die Änderungen sind erheblich.
Besonders betroffen sind Mehrfamilienhäuser und größere Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Die maximal förderfähigen Investitionssummen sinken deutlich. Der iSFP bleibt aber ein wichtiges Instrument.
Denn der iSFP bietet weiterhin mehrere Vorteile:
- Er erhöht die förderfähigen Investitionssummen.
- Er kann weiterhin einen zusätzlichen Bonus ermöglichen.
- Er gibt dem Eigentümer eine energetische Standortbestimmung seines Gebäudes.
- Er liefert eine konkrete Umsetzungshilfe für sinnvolle Sanierungsschritte.
- Er unterstützt Handwerker und Dachunternehmen bei Beratung und Angebotserstellung.
- Er schafft eine bessere Grundlage für Entscheidungen zur Reihenfolge, Wirtschaftlichkeit und technischen Umsetzung von Maßnahmen.
Gleichzeitig sind zentrale Punkte noch nicht abschließend geklärt, insbesondere die genaue Auslegung der Anforderungen an den iSFP-Bonus und die konkrete Ausgestaltung des neuen WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Es kann daher durchaus andere Interpretationen geben.
Die hier dargestellten Berechnungen sind ein mögliches Szenario auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen. Wir halten diese Auslegung für plausibel, können sie aber erst abschließend bewerten, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien veröffentlicht sind.
Wichtig ist jetzt:
- Kunden frühzeitig informieren.
- Prüfen, ob bei laufenden Projekten bereits eine gültige TPB vorliegt.
- Die Vorteile des iSFP weiterhin aktiv erklären.
- Die endgültigen Förderrichtlinien im Blick behalten.
Nach aktuellem Stand sollen die neuen Rahmenbedingungen bis 2030 gelten. Sobald die verbindlichen Förderrichtlinien veröffentlicht sind, werden die Karten allerdings noch einmal neu gemischt. Dann wird entscheidend sein, wie die Details tatsächlich geregelt sind.
Wir bleiben am Ball und informieren dich auf unseren Kanälen, sobald neue belastbare Informationen vorliegen.
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Wir planen hierzu weitere Informationsangebote, unter anderem Beiträge, Podcasts und Webinare.
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Dein Team der Roof.Academy
Arbeitsgrundlagen
Dieser Entwurf basiert auf den in der Vorbereitung gesichteten Informationen und Unterlagen:
- BEG-FAQ, Stand 23.06.2026
- Informationen und Screenshots von BAFA / BMWE / Energiewechsel zur BEG-Anpassung
- GIH-Webinar und Zusammenfassung zur neuen BEG-Förderung vom 10.07.2026
- Informationen der Energieeffizienz-Expertenliste / dena und der KfW zur Umstellungsphase
- Hinweis: Rechtlich verbindlich sind erst die endgültigen Förderrichtlinien.
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