Braucht jedes Flachdach mindestens 2 % Gefälle? Was die Flachdachrichtlinie wirklich vorgibt und wann Pfützen auf dem Dach zulässig sind.
Im Dachdecker-Podcast sprechen Michael Zimmermann und Karl-Heinz Krawczyk über eine Frage, die das Dachdeckerhandwerk schon seit Jahrzehnten beschäftigt: Wie viel Gefälle braucht ein Flachdach wirklich?
Dabei geht es nicht nur um technische Anforderungen. Auch die Planung, die Ausführung, die Wahl des Nutzbelags und die Kommunikation mit dem Kunden spielen eine entscheidende Rolle.
Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Gespräch zusammengefasst und zeigen dir, worauf du bei Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen achten solltest.
1. Muss ein Flachdach immer 2 % Gefälle haben?
Die kurze Antwort lautet: Nein.
Die Flachdachrichtlinie formuliert als planerischen Regelfall, dass Unterlagen von Abdichtungen unabhängig von ihrer Art mit mindestens 2 % Gefälle in der Fläche geplant werden sollen.
Wichtig ist dabei die genaue Formulierung. Denn sie enthält drei entscheidende Informationen:
- Unterlage der Abdichtung: Gemeint ist nicht die Abdichtung selbst, sondern der Untergrund, auf dem sie liegt. Das kann beispielsweise eine Betondecke, eine Schalung oder eine Gefälledämmung sein.
- Planung: Die Anforderung bezieht sich auf das geplante Gefälle. Sie bedeutet nicht automatisch, dass das fertige Dach an jeder Stelle exakt 2 % Gefälle aufweisen muss.
- „Soll“ statt „muss“: Die Formulierung ist eine bedingte Forderung. Sie ist grundsätzlich zu berücksichtigen, lässt aber in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen zu.
Gerade der letzte Punkt sorgt immer wieder für Missverständnisse.
Was bedeuten „muss“, „soll“ und „sollte“?
In den technischen Regelwerken des Dachdeckerhandwerks haben diese Formulierungen unterschiedliche Bedeutungen.
|
Formulierung |
Bedeutung |
Was bedeutet das für dich? |
|---|---|---|
|
Muss |
Unbedingte Forderung |
Die Anforderung ist einzuhalten. |
|
Soll |
Bedingte Forderung |
Die Anforderung ist grundsätzlich einzuhalten. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. |
|
Sollte |
Eine von mehreren möglichen Optionen |
Es handelt sich um eine bevorzugte Möglichkeit, die andere fachlich geeignete Lösungen nicht grundsätzlich ausschließt. |
Für die Praxis ist besonders wichtig: „Soll“ bedeutet nicht, dass du frei entscheiden kannst, ob du ein Gefälle planst.
Die Vorgabe lautet sinngemäß: Du musst es planen, wenn die technischen und baulichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Eine Abweichung braucht eine nachvollziehbare Begründung.
Gleichzeitig darfst du die Formulierung nicht mit einer uneingeschränkten Muss-Anforderung verwechseln. Genau dafür gibt es die definierten Ausnahmetatbestände.
2. Geplantes, ausgeführtes und vereinbartes Gefälle: Drei Dinge, die du unterscheiden musst
Ein wesentlicher Punkt aus dem Podcast ist die Unterscheidung zwischen dem planerischen, dem tatsächlich ausgeführten und dem vertraglich vereinbarten Gefälle.
Diese drei Größen hängen zusammen, sind aber nicht identisch.
Das planerische Gefälle
Das planerische Gefälle beschreibt, was bei der Planung vorgesehen wurde.
Wenn du beispielsweise eine Gefälledämmung mit 2 % Gefälle nach einem entsprechenden Gefälleplan liefern und verlegen sollst, bezieht sich diese Angabe auf die Planung der Unterlage.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die fertige Abdichtung an jeder beliebigen Stelle exakt 2 % Gefälle aufweist.
Das ausgeführte Gefälle
In der Baupraxis sind ideale, vollkommen ebene Flächen selten. Verschiedene Einflüsse können dazu führen, dass das tatsächlich ausgeführte Gefälle vom geplanten Gefälle abweicht.
Dazu gehören beispielsweise:
- Ebenheitstoleranzen der Unterkonstruktion
- Durchbiegungen und Verformungen
- Maßtoleranzen bei Vorgewerken
- Unterschiedliche Schichtdicken
- Unebenheiten in der Gefälledämmung
- Überdeckungen und Aufdoppelungen der Abdichtungsbahnen
Deshalb kann ein Dach trotz planmäßig vorgesehener 2 % örtliche Bereiche aufweisen, in denen Wasser stehen bleibt.
Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Fehler vorliegt. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Konstruktion und die Frage, ob die vereinbarten und technischen Anforderungen eingehalten wurden.
Das vertraglich vereinbarte Gefälle
Der dritte Punkt ist für Dachdecker besonders wichtig: Was hast du deinem Kunden im Angebot zugesichert?
Denn die vertragliche Vereinbarung bestimmt mit, welche Leistung der Kunde erwarten darf.
Ein Beispiel:
Variante A: In deinem Angebot steht, dass du eine Gefälledämmung gemäß Gefälleplan mit 2 % Gefälle lieferst und verlegst.
Variante B: In deinem Angebot steht, dass du auf der fertigen Abdichtung ein messbares Gefälle von mindestens 2 % herstellst.
Diese Formulierungen beschreiben unterschiedliche Leistungen. Bei Variante B verpflichtest du dich ausdrücklich zu einem bestimmten Ergebnis an der fertigen Abdichtung.
Wenn du ein solches Ergebnis zusicherst, musst du vorab prüfen, ob es unter den konkreten baulichen Bedingungen überhaupt herstellbar ist.
Merke: Was du vertraglich vereinbarst, kannst du nicht nachträglich mit einem Verweis auf die Flachdachrichtlinie relativieren.
3. Pfützen auf dem Flachdach: Ist stehendes Wasser ein Mangel?
Es hat geregnet, die Abdichtung ist fertig und auf dem Dach bleiben Pfützen stehen. Für viele Bauherren ist das ein Grund zur Sorge.
Die erste Reaktion lautet häufig: Das Wasser läuft nicht richtig ab, also muss das Dach mangelhaft sein.
Doch so einfach ist es nicht.
Bei Dachflächen mit einem ausgeführten Gefälle von bis zu 5 % ist örtliche Pfützenbildung beziehungsweise zeitweise stehendes Wasser möglich und nach der im Podcast erläuterten Regelung auch zulässig.
Das bedeutet: Eine Pfütze auf der Abdichtung ist nicht automatisch ein Mangel.
Auch eine planmäßig vorgesehene Gefälledämmung mit 2 % garantiert nicht, dass die fertige Dachfläche nach jedem Regenschauer vollständig trocken ist.
Das Gefälle verfolgt schließlich keinen Selbstzweck. Es soll die Wasserableitung unterstützen. Wie gut das in der Praxis funktioniert, hängt aber von der gesamten Konstruktion ab.
Dazu zählen unter anderem:
- Die Lage und Höhe der Dachabläufe
- Die Unterkonstruktion
- Die Abdichtung und ihre Überdeckungen
- Örtliche Unebenheiten
- Einbauteile wie Lichtkuppeln und Dachaufbauten
- Die Größe und Nutzung der Dachfläche
Dabei kommt es auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Eine kleine Pfütze auf einem großen Industriedach ist anders zu bewerten als eine Wasseransammlung unmittelbar vor der Terrassentür.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Wasser stehen bleibt. Es muss geprüft werden, ob die Konstruktion fachgerecht geplant und ausgeführt wurde und ob die vertraglich vereinbarten Eigenschaften eingehalten sind.
Warum du die Erwartungen deiner Kunden frühzeitig klären solltest
Viele Diskussionen entstehen, weil Bauherren davon ausgehen, dass ein Flachdach nach jedem Regen vollständig trocken sein muss.
Wenn diese Erwartung erst nach der Fertigstellung auf die tatsächliche Bauausführung trifft, ist der Konflikt oft vorprogrammiert.
Deshalb solltest du bereits vor der Ausführung erklären, welche Eigenschaften das fertige Dach haben wird und dass bei geringen Gefällen örtlich Wasser stehen bleiben kann.
Das schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse.
4. Wie lässt sich das Gefälle auf dem Dach richtig überprüfen?
Wenn Zweifel am ausgeführten Gefälle bestehen, kommt es auf die richtige Messmethode an.
Ein häufiger Fehler besteht darin, eine Richtlatte oder Wasserwaage an einer ungünstigen Stelle anzulegen und daraus Rückschlüsse auf die gesamte Dachfläche zu ziehen.
Das ist wenig aussagekräftig.
Die Fachregel sieht vor, dass Bahnenüberdeckungen bei der Ermittlung des Gefälles unberücksichtigt bleiben. Gerade bei bituminösen Abdichtungen können Überdeckungen und Nahtbereiche die Messung beeinflussen.
Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche Hilfsmittel infrage:
Digitale Wasserwaage: Sie kann helfen, das unmittelbare Gefälle rund um einen Ablauf zu überprüfen. So lässt sich beispielsweise erkennen, ob der Ablauf höher liegt als die angrenzende Fläche.
Nivelliergerät: Wenn das Gefälle einer größeren Dachfläche zuverlässig beurteilt werden soll, ist eine fachgerechte Nivellierung mit mehreren Messpunkten sinnvoll. Damit lassen sich Höhenunterschiede systematisch erfassen und das Gefälle über die Fläche beurteilen.
Wichtig ist, dass du vor der Messung klärst, was du überhaupt überprüfen möchtest. Geht es um die Höhenlage eines Ablaufs, um eine örtliche Pfütze oder um das Gefälle der gesamten Dachfläche?
Erst wenn die Fragestellung klar ist, lässt sich die passende Methode auswählen.
5. Flachdachsanierung: Warum du das Gefälle nicht blind versprechen solltest
Beim Neubau lässt sich das Gefälle in vielen Fällen bereits in der Planung berücksichtigen. Bei einer Sanierung sieht die Situation häufig anders aus.
Solange der alte Dachaufbau noch vorhanden ist, weißt du unter Umständen nicht genau, wie die darunterliegende Konstruktion aussieht.
Erst nach dem Rückbau werden die tatsächlichen Voraussetzungen sichtbar.
Dann kann sich zeigen, dass die vorhandene Unterkonstruktion bereits ein ausreichendes Gefälle aufweist. Es kann aber auch sein, dass Unebenheiten, Gegengefälle oder ungünstig positionierte Abläufe eine Anpassung erforderlich machen.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:
- Ausgleich vorhandener Unebenheiten
- Herstellung eines Gefälles über die Dämmung
- Anpassung der Entwässerung
- Überprüfung der Höhenlage von Dachabläufen
- Prüfung, ob zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Bestand ab.
Was bedeutet das für deine Angebote?
Wenn du ein bestimmtes, messbares Gefälle an der fertigen Abdichtung zusagen möchtest, musst du vorher prüfen, ob sich dieses Ergebnis tatsächlich erreichen lässt.
Bei einer Sanierung kann dafür eine Nivellierung nach dem Rückbau erforderlich sein. Beim Neubau kann die Höhenlage der Unterkonstruktion gegebenenfalls erst nach dem Ausschalen zuverlässig überprüft werden.
Wenn du diese Voraussetzungen nicht kennst, solltest du kein Ergebnis versprechen, dessen technische Umsetzbarkeit noch offen ist.
Plane stattdessen die erforderlichen Prüfungen und gegebenenfalls notwendige Zusatzmaßnahmen ein. Kläre außerdem, wie mit zusätzlichen Kosten umgegangen wird, wenn sich erst nach dem Rückbau weiterer Aufwand ergibt.
Die Planung muss vor der Ausführung stattfinden – nicht erst dann, wenn die Mitarbeiter bereits auf der Baustelle stehen.
6. Dachterrassen und Balkone: Wann ist ein Flachdach ohne Gefälle möglich?
Die Flachdachrichtlinie 2026 nennt Dachterrassen, Balkone, Loggien und Laubengänge ausdrücklich als mögliche Ausnahmetatbestände, bei denen Flächen in begründeten Fällen ohne Gefälle geplant und ausgeführt werden können.
Das ist besonders relevant, wenn bauliche Randbedingungen die Herstellung eines Gefälles erschweren oder verhindern.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Niedrige Türanschlusshöhen
- Ungünstig angeordnete Abläufe
- Begrenzte Aufbauhöhen
- Bauliche Zwänge bei bestehenden Gebäuden
Wichtig ist allerdings: Die Ausnahme bedeutet nicht, dass du bei jeder Terrasse grundsätzlich auf das Gefälle verzichten solltest.
Du musst die Situation im Einzelfall beurteilen.
Wenn sich ein funktionierendes Gefälle technisch problemlos herstellen lässt, solltest du prüfen, ob diese Lösung für den Kunden die bessere Wahl ist.
Die Entscheidung sollte nicht allein deshalb gegen ein Gefälle ausfallen, weil die Regelung einen begründeten Ausnahmefall zulässt.
Das gesamte System muss funktionieren
Bei der Beurteilung einer Dachterrasse reicht es nicht, ausschließlich die Abdichtung zu betrachten.
Du musst auch berücksichtigen, wie die Entwässerung funktioniert, welche Anschlusshöhen vorhanden sind und welcher Nutzbelag später aufgebracht wird.
Ein Belag kann beispielsweise empfindlich auf länger anstehendes Wasser reagieren. In diesem Fall müssen geeignete Maßnahmen zur Wasserableitung vorgesehen werden.
Dazu können ein ausreichendes Gefälle oder andere konstruktive Lösungen gehören.
Welche Maßnahme erforderlich ist, hängt unter anderem vom gewählten Belag, seiner Unterkonstruktion und den Herstellervorgaben ab.
Prüfe deshalb immer auch die Verlege- und Anwendungsvorschriften des jeweiligen Herstellers.
7. Achtung bei barrierefreien Übergängen: Hier gelten besondere Anforderungen
Bei barrierefreien Übergängen zu Dachterrassen gelten besondere Anforderungen. Die allgemeinen Ausnahmetatbestände für Balkone, Terrassen, Loggien und Laubengänge lassen sich hier nicht einfach übertragen.
Nach der im Podcast erläuterten Flachdachrichtlinie 2026 gilt bei barrierefreien Übergängen mit Nutzbelägen für die Abdichtungsebene zur Hauptentwässerung grundsätzlich ein ausgeführtes Gefälle von mindestens 1 %.
Entscheidend ist dabei, dass sich diese Anforderung auf die Abdichtungsebene bezieht – nicht einfach auf den gesamten Dachaufbau oder den sichtbaren Belag.
Die konkrete Formulierung der Anforderung hängt auch von der Art des Nutzbelags ab.
Für dich bedeutet das: Bei barrierefreien Übergängen musst du die geltenden Detailanforderungen gesondert prüfen. Verlasse dich nicht darauf, dass eine Terrasse aufgrund der allgemeinen Ausnahmeregelung ohne Gefälle ausgeführt werden kann.
Da es sich um ein technisch und planerisch anspruchsvolles Thema handelt, lohnt es sich, die entsprechenden Anschlussdetails bereits frühzeitig mit den Beteiligten abzustimmen.
8. Der Nutzbelag entscheidet mit: Nicht jede Konstruktion verträgt stehendes Wasser
Eine fachgerecht ausgeführte Dachabdichtung muss mit zeitweise stehendem Wasser zurechtkommen.
Bei der gesamten Dachkonstruktion kann das allerdings anders aussehen.
Denn nicht jeder Nutzbelag und nicht jede Unterkonstruktion verträgt es, wenn Wasser über längere Zeit stehen bleibt.
Ein Beispiel sind Holzbeläge mit einer Holzunterkonstruktion. Auch bestimmte Plattenbeläge oder Verlegematerialien können durch anhaltende Feuchtigkeit beeinträchtigt werden.
Mögliche Folgen sind Schäden an Materialien, Ausblühungen oder eine verkürzte Lebensdauer des Aufbaus.
Deshalb reicht es nicht aus, sich allein auf die Wasserbeständigkeit der Abdichtung zu verlassen.
Du musst prüfen, ob auch die darüberliegenden Schichten für die tatsächlichen Bedingungen geeignet sind.
Dabei solltest du insbesondere auf folgende Punkte achten:
- Materialeignung: Ist der gewählte Belag für die zu erwartende Feuchtigkeit geeignet?
- Herstellervorgaben: Welche Anforderungen stellt der Hersteller an Gefälle und Verlegung?
- Wasserableitung: Sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, damit Wasser ausreichend ablaufen kann?
- Konstruktionsaufbau: Wie reagieren Unterkonstruktion, Bettung und weitere Schichten auf länger stehendes Wasser?
Je nach Situation können beispielsweise Drainagematten, geeignete Stelzlager oder eine andere Belagskonstruktion sinnvoll sein.
Die konkrete Lösung muss zur gesamten Konstruktion passen.
9. So formulierst du deine Angebote richtig
Ein großer Teil späterer Konflikte lässt sich vermeiden, wenn die Leistung im Angebot eindeutig beschrieben wird.
Dabei solltest du besonders darauf achten, zwischen einem geplanten Gefälle und einem zugesicherten Gefälle der fertigen Abdichtung zu unterscheiden.
Diese Punkte solltest du vor der Angebotsabgabe prüfen
1. Was genau soll vereinbart werden?
Soll eine Gefälledämmung gemäß Gefälleplan geliefert und verlegt werden? Oder soll ein bestimmtes Gefälle an der fertigen Abdichtung tatsächlich messbar vorhanden sein?
Diese Leistungen sind nicht gleichzusetzen.
2. Sind die baulichen Voraussetzungen bekannt?
Wenn ein bestimmtes Gefälle geschuldet werden soll, müssen die Höhenlage des Untergrunds, die Entwässerung und die verfügbaren Anschlusshöhen geprüft werden.
Bei Sanierungen kann eine abschließende Beurteilung erst nach dem Rückbau möglich sein.
3. Ist das Gefälle technisch umsetzbar?
Prüfe, welche Höhen zur Verfügung stehen und ob sich das geplante Gefälle mit der vorgesehenen Konstruktion herstellen lässt.
Bei Terrassen und Balkonen müssen insbesondere die Türanschlüsse und der spätere Nutzbelag berücksichtigt werden.
4. Sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich?
Wenn die Voraussetzungen nicht ausreichen, können Anpassungen an der Konstruktion, der Dämmung oder der Entwässerung notwendig werden.
Diese Maßnahmen solltest du frühzeitig berücksichtigen und mit dem Kunden abstimmen.
5. Welche Eigenschaften erwartet der Kunde?
Besprich auch, ob und in welchem Umfang mit zeitweise stehendem Wasser zu rechnen ist.
Gerade bei kleinen Terrassen und Balkonen kann eine sichtbare Pfütze für den Kunden ein großes Thema sein. Wenn diese Möglichkeit erst nach der Fertigstellung angesprochen wird, sind Diskussionen häufig vorprogrammiert.
Ein Beispiel für eine eindeutige Angebotsformulierung
Wenn du eine Gefälledämmung gemäß Gefälleplan mit einem planerischen Gefälle von 2 % liefern und verlegen sollst, könnte die Leistungsbeschreibung beispielsweise so lauten:
„Lieferung und Verlegung einer Gefälledämmung gemäß Gefälleplan mit einem planerischen Gefälle von 2 %.“
Wichtig ist, dass die Formulierung zu der tatsächlich geschuldeten Leistung und den vertraglichen Vereinbarungen passt.
Vermeide es, pauschal ein messbares Gefälle von mindestens 2 % auf der fertigen Abdichtung zuzusichern, wenn du die baulichen Voraussetzungen dafür nicht geprüft hast.
Denn am Ende gilt: Was du vertraglich vereinbarst, musst du grundsätzlich auch liefern.
10. Warum gute Planung wichtiger ist als die Suche nach einer Regelungslücke
Die Flachdachrichtlinie gibt dir einen technischen Rahmen vor. Sie ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung der konkreten Baustellensituation.
Gerade bei komplexen Dachaufbauten reicht es nicht aus, einzelne Sätze aus dem Regelwerk herauszugreifen und isoliert zu betrachten.
Du musst das gesamte System beurteilen: Unterkonstruktion, Gefälle, Entwässerung, Abdichtung, Anschlüsse und Nutzung.
Das gilt auch für die Arbeitsorganisation in deinem Betrieb.
Wenn Aufträge schlecht vorbereitet sind, Informationen fehlen und deine Mitarbeiter unter Zeitdruck improvisieren müssen, steigt das Risiko für Fehler.
Eine saubere Auftragsplanung hilft dir deshalb nicht nur dabei, technische Anforderungen einzuhalten. Sie sorgt auch für weniger Nacharbeiten, klarere Abläufe und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Büro und Baustelle.
Genau hier zeigt sich, wie eng Fachtechnik und Betriebsorganisation miteinander verbunden sind.
Wer seine Baustellen vernünftig vorbereitet, kann Probleme früher erkennen, Entscheidungen fundierter treffen und gegenüber dem Kunden sicherer auftreten.
Unser Fazit
Nicht jedes Flachdach muss pauschal mit mindestens 2 % Gefälle ausgeführt werden. Entscheidend sind die fachgerechte Planung, die konkrete bauliche Situation und die vertraglich vereinbarte Leistung.
Für deinen Betriebsalltag solltest du dir vor allem diese sieben Punkte merken:
- 2 % sind der planerische Regelfall. Die Flachdachrichtlinie formuliert eine bedingte Forderung, von der in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
- „Soll“ bedeutet nicht freiwillig. Die Anforderung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, sofern keine begründete Ausnahme vorliegt.
- Geplantes und ausgeführtes Gefälle sind nicht identisch. Toleranzen und bauliche Einflüsse können zu Abweichungen führen.
- Pfützen sind nicht automatisch ein Mangel. Bei einem ausgeführten Gefälle von bis zu 5 % ist örtlich stehendes Wasser möglich und nach der im Podcast erläuterten Regelung zulässig.
- Balkone und Terrassen müssen differenziert betrachtet werden. In begründeten Fällen können sie ohne Gefälle geplant und ausgeführt werden. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, muss fachlich geprüft werden.
- Der Nutzbelag muss ebenfalls funktionieren. Wenn stehendes Wasser Schäden verursachen kann, sind geeignete Maßnahmen zur Wasserableitung erforderlich.
- Dein Angebot muss eindeutig sein. Prüfe, welches Gefälle du tatsächlich zusicherst und ob die baulichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die wichtigste Erkenntnis lautet: Nicht eine einzelne Prozentzahl entscheidet darüber, ob ein Flachdach funktioniert. Es kommt auf das Zusammenspiel aller Komponenten an.
Wenn du die Fachregeln richtig einordnest, deine Konstruktion sorgfältig planst und die Erwartungen deiner Kunden frühzeitig klärst, kannst du viele spätere Diskussionen vermeiden.
Du möchtest tiefer in die Fachtechnik einsteigen?
Im Dachdecker-Podcast sprechen Michael Zimmermann und Karl-Heinz Krawczyk ausführlich über das Gefälle beim Flachdach, die Flachdachrichtlinie 2026 und typische Streitpunkte aus der Praxis.
Höre dir die vollständige Folge an, um die Hintergründe und Praxisbeispiele direkt von den beiden Dachdeckermeistern zu erfahren.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die im Podcast besprochenen Inhalte zusammen und ersetzt keine Prüfung der für dein konkretes Bauvorhaben geltenden technischen Regelwerke, Vertragsunterlagen und Herstellervorgaben.
Mehr erfahren
Du möchtest tiefer in das Thema einsteigen? Im kostenlosen Ratgeber von Michael Zimmermann werden die wichtigsten Punkte aus dem Podcast noch einmal ausführlicher erklärt.
Podcast: Der Dachdecker-Podcast – der Podcast zu Technik, Organisation und Digitalisierung im Handwerk mit Michael Zimmermann und Karl-Heinz Krawczyk.

