Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act.
Gleichzeitig wird online teilweise der Eindruck vermittelt, Unternehmen müssten jetzt jeden Text und jedes Bild kennzeichnen, bei dem ChatGPT, Claude oder eine andere KI beteiligt war.
So pauschal stimmt das nicht.
Für Dachdecker, Zimmerer, Klempner und andere Handwerksbetriebe gilt grundsätzlich:
Die normale Nutzung von KI als Arbeitswerkzeug muss nicht allgemein offengelegt werden.
Das gilt auch dann, wenn die KI bei der Recherche, beim ersten Entwurf oder bei der sprachlichen Überarbeitung geholfen hat.
Wie KI in der Praxis tatsächlich genutzt wird
In den meisten Betrieben entsteht ein Text nicht mit einem einzigen Knopfdruck.
Der typische Ablauf sieht eher so aus:
- Der Unternehmer gibt Stichpunkte oder Informationen ein.
- Die KI erstellt einen ersten Entwurf.
- Einzelne Abschnitte werden verändert oder neu formuliert.
- Eigene Erfahrungen und betriebliche Details werden ergänzt.
- Zahlen, Fakten und technische Aussagen werden geprüft.
- Der fertige Text wird Korrektur gelesen und freigegeben.
Für diesen iterativen Arbeitsprozess gibt es keine allgemeine Pflicht, unter den fertigen Text zu schreiben:
„Dieser Text wurde mit KI erstellt.“
Der AI Act kennt auch keine Prozentgrenze. Es ist also nicht entscheidend, wie viele Wörter ursprünglich von der KI vorgeschlagen wurden.
Entscheidend ist vielmehr:
- Für welchen Zweck wird der Inhalt verwendet?
- Wird er öffentlich veröffentlicht?
- Handelt es sich um ein Thema von öffentlichem Interesse?
- Hat eine fachkundige Person den Inhalt tatsächlich geprüft?
- Könnten Menschen über die Echtheit eines Bildes, Videos oder einer Stimme getäuscht werden?
Angebote und Rechnungen
Ein Dachunternehmer kann ChatGPT beispielsweise nutzen, um eine technische Leistungsbeschreibung verständlicher zu formulieren.
Aus Stichpunkten wie:
Alte Dacheindeckung aufnehmen, Unterdeckbahn erneuern, Konterlattung und Lattung herstellen, Neueindeckung mit Tondachziegeln
kann die KI einen übersichtlichen Angebotstext erstellen. Prüft der Unternehmer anschließend Materialien, Mengen, Leistungsumfang, Preise, Ausführung und Ausschlüsse, muss das Angebot grundsätzlich nicht als KI-Text gekennzeichnet werden. Dasselbe gilt für Rechnungen.
Auch wenn KI dabei hilft,
- Positionen verständlicher zu beschreiben,
- Texte zu strukturieren,
- Schreibfehler zu finden,
- Angaben auf Vollständigkeit zu prüfen,
ist kein allgemeiner KI-Hinweis erforderlich. Der Betrieb bleibt selbstverständlich für alle Angaben verantwortlich. Die KI übernimmt keine Verantwortung für Preise, Maße, Leistungen, Umsatzsteuer oder vertragliche Zusagen.
Kundenmails, Briefe und Behördenkorrespondenz
Auch individuelle Schreiben müssen in der Regel nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Das gilt beispielsweise für:
- Kundenanfragen,
- Reklamationsantworten,
- Terminabsprachen,
- Behinderungsanzeigen,
- Stellungnahmen,
- Versicherungsmeldungen,
- Schreiben an Behörden,
- Antworten an das Finanzamt.
Ein Beispiel:
Ein Kunde beschwert sich über eine Verzögerung. Der Unternehmer lässt sich von der KI eine sachliche Antwort formulieren, ergänzt den tatsächlichen Grund, nennt einen neuen Termin und prüft den Text vor dem Versand.
Eine Kennzeichnung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Der Kunde kommuniziert weiterhin mit dem Unternehmen. Die KI wurde lediglich als Formulierungshilfe genutzt.
Anders sieht es aus, wenn ein KI-Chatbot oder Sprachassistent selbstständig mit dem Kunden spricht.
Dann muss für den Kunden erkennbar sein, dass er mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommuniziert.
Ein geeigneter Hinweis wäre:
„Sie schreiben mit unserem digitalen KI-Assistenten.“

Besprechungs- und Baustellenprotokolle
Auch Protokolle können mithilfe einer KI erstellt oder überarbeitet werden.
Zum Beispiel kann die KI:
- Stichpunkte strukturieren,
- eine Gesprächszusammenfassung erstellen,
- Aufgaben und Fristen übersichtlich darstellen,
- Formulierungen vereinheitlichen.
Eine besondere KI-Kennzeichnung ist normalerweise nicht erforderlich.
Trotzdem sollte immer eine verantwortliche Person kontrollieren:
- Stimmen Namen und Termine?
- Sind Zusagen korrekt wiedergegeben?
- Wurden Mängel und Bedenken richtig dokumentiert?
- Sind Fristen und Zuständigkeiten korrekt?
- Hat die KI etwas ergänzt, das gar nicht gesagt wurde?
Bei Protokollen geht es deshalb weniger um die Kennzeichnung als um Verantwortung und Beweissicherheit.
Wichtig ist außerdem:
Werden Gespräche aufgezeichnet oder Kunden-, Mitarbeiter- oder Projektdaten in ein KI-System eingegeben, können Datenschutz, Vertraulichkeit und betriebliche Verschwiegenheit eine Rolle spielen.
Das ist ein separates Thema und darf nicht mit der Kennzeichnungspflicht nach dem AI Act verwechselt werden.
Marketingtexte, Webseiten und Social Media
Auch normale Werbetexte müssen nicht pauschal mit einem KI-Hinweis versehen werden.
Das gilt beispielsweise für:
- Leistungsbeschreibungen auf der Webseite,
- Stellenanzeigen,
- Flyer und Prospekte,
- Newsletter,
- Social-Media-Posts,
- Werbeanzeigen,
- Blogbeiträge über den eigenen Betrieb.
Ein Beispiel:
Ein Dachdecker gibt ChatGPT einige Stichpunkte zu einer abgeschlossenen Baustelle. Die KI erstellt daraus einen Social-Media-Post. Der Unternehmer ergänzt die tatsächlichen Projektdaten, verändert Formulierungen und prüft den Beitrag.
Der Text muss grundsätzlich nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Natürlich müssen die Aussagen wahr sein.
Ein Betrieb darf sich keine Referenzprojekte, Mitarbeiter oder Leistungen zuschreiben, die es in Wirklichkeit nicht gibt.
Öffentliche Fachinformationen: Hier genauer prüfen
Etwas genauer muss man bei Beiträgen hinsehen, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren.
Dazu können beispielsweise gehören:
- neue Bauvorschriften,
- Förderprogramme,
- Solarpflichten,
- Arbeitssicherheit,
- Verbraucherschutz,
- Umwelt- und Klimathemen,
- Warnungen vor Sturm- oder Gebäudeschäden.
Ein Beispiel:
Eine KI erstellt einen Beitrag mit der Aussage:
„Ab 2027 muss bei jeder Dachsanierung eine Photovoltaikanlage eingebaut werden.“
Der Unternehmer prüft die Aussage nicht und veröffentlicht sie direkt auf Facebook oder seiner Webseite.
Hier kann die besondere Transparenzpflicht für KI-generierte öffentliche Informationstexte relevant werden.
Vor allem besteht aber die Gefahr, dass die Aussage falsch, veraltet oder zu pauschal ist.
Prüft eine fachkundige Person dagegen die Rechtslage anhand verlässlicher Quellen, korrigiert den Text, ergänzt Ausnahmen und übernimmt bewusst die redaktionelle Verantwortung, greift die besondere Kennzeichnungspflicht grundsätzlich nicht.
Wichtig:
Ein kurzer Blick auf Rechtschreibung und Grammatik reicht nicht aus. Eine echte fachliche Prüfung bedeutet:
- Aussagen verstehen,
- Fakten und Zahlen kontrollieren,
- Quellen prüfen,
- Fehler korrigieren,
- unklare Aussagen streichen,
- Verantwortung für die Veröffentlichung übernehmen.
Recherche mit ChatGPT oder Claude
Auch die Nutzung einer KI zur Recherche muss grundsätzlich nicht offengelegt werden.
Früher haben Unternehmer mit Google recherchiert. Heute lassen sie sich von einer KI einen ersten Überblick, Suchbegriffe oder mögliche Quellen nennen.
Niemand musste früher unter einen Beitrag schreiben:
„Für diesen Text wurde Google verwendet.“
Ähnlich ist es bei einer KI-Recherche.
Der wichtige Unterschied: Eine Suchmaschine zeigt überwiegend Fundstellen. Eine generative KI formuliert häufig bereits eine fertige Antwort. Diese Antwort kann überzeugend klingen und trotzdem falsch, veraltet oder unvollständig sein. Deshalb sollten wichtige Angaben immer anhand verlässlicher Originalquellen geprüft werden.
Das gilt insbesondere für:
- Gesetze und Verordnungen,
- Förderprogramme,
- technische Regeln und Normen,
- steuerliche Aussagen,
- Arbeitsschutz,
- Fristen,
- Produktzulassungen.
Bei KI-Bildern ist mehr Vorsicht nötig
Nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden. Eine offensichtlich grafische Illustration, ein Comic, eine schematische Dachzeichnung oder ein abstraktes Werbemotiv wird normalerweise nicht mit einem echten Foto verwechselt.
Anders kann es bei fotorealistischen Darstellungen aussehen.
Beispiel: Angebliches Referenzobjekt
Ein Betrieb veröffentlicht ein KI-generiertes Bild eines angeblich fertiggestellten Dachs. Der Betrachter könnte glauben, der Betrieb habe dieses Objekt tatsächlich gebaut. Dann sollte deutlich gekennzeichnet werden:
„KI-generierte Visualisierung – kein reales Referenzobjekt.“
Beispiel: Visualisierung im Angebot
Aus einem echten Kundenfoto wird mit KI dargestellt, wie das Dach nach der Sanierung aussehen könnte. Ein geeigneter Hinweis wäre:
„Unverbindliche KI-Visualisierung des möglichen Ergebnisses.“
Beispiel: Angebliche Mitarbeiter oder Baustellen
Ein Social-Media-Post zeigt fotorealistische Mitarbeiter, Kunden oder Baustellen, die in Wirklichkeit nicht existieren. Das kann nicht nur eine Transparenzfrage nach dem AI Act sein, sondern auch als irreführende Werbung problematisch werden.
Beispiel: Stilisiertes Werbemotiv
Ein Flyer zeigt eine klar erkennbare Illustration eines Hauses mit neuem Dach.
Hier besteht normalerweise keine besondere Kennzeichnungspflicht.
Unsere Grafik zu diesem Newsletter haben wir bewusst mit dem Hinweis versehen:
„Grafik mit KI erstellt.“
Das wäre bei einer klar erkennbaren Infografik nicht zwingend in jedem Fall erforderlich. Wir möchten damit aber transparent zeigen, wie eine einfache und unproblematische Kennzeichnung aussehen kann.
Die rechtssichere Praxisregel
Für Texte gilt:
KI darf unterstützen. Inhalte fachlich prüfen und Verantwortung übernehmen.
Für Bilder, Videos und Stimmen gilt:
Könnte jemand den Inhalt für eine echte Person, Baustelle, Referenz oder tatsächliche Aufnahme halten? Dann transparent kennzeichnen.
Für Chatbots gilt:
Der Kunde muss erkennen können, dass er mit einer KI spricht.
Fazit
Die Aussage: „Ab August muss alles, was mit KI erstellt wurde, gekennzeichnet werden“ ist falsch.
Für die meisten typischen Anwendungen im Dachhandwerk gilt:
- Angebote: keine pauschale Kennzeichnung
- Rechnungen: keine pauschale Kennzeichnung
- Kundenmails: keine pauschale Kennzeichnung
- Behördenkorrespondenz: keine pauschale Kennzeichnung
- Protokolle: keine pauschale Kennzeichnung
- Marketingtexte: keine pauschale Kennzeichnung
- KI-Recherche: keine pauschale Kennzeichnung
Besondere Aufmerksamkeit ist vor allem erforderlich bei:
- KI-Chatbots,
- fotorealistischen KI-Bildern,
- KI-Videos und KI-Stimmen,
- ungeprüften öffentlichen Fachinformationen.
Die beste Absicherung für Betriebe ist deshalb kein KI-Hinweis auf jedem Dokument, sondern ein klarer interner Ablauf:
KI nutzen. Inhalte prüfen. Verantwortung übernehmen. Täuschende Darstellungen kennzeichnen.
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